Versicherungssteuer auf entgeltliche Garantiezusagen

Versicherungssteuer auf entgeltliche Garantiezusagen

GSG erarbeitet Lösung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 11.05.2021/18.06.2021 weitreichende Neuerungen für den Kfz-Handel festgelegt. Nach heutigem Stand soll ab dem 01. Januar 2022 ein Händler bei Vergabe einer entgeltlichen Garantiezusage an seine Kunden steuerrechtlich zum „Versicherer“ (lt. VersStG) werden. Diese neue Rechtslage hat für den Handel erhebliche Folgen:

  • Garantiegeber (Händler) wird im versicherungsteuerrechtlichen Sinne zum Versicherer und damit zum Steuerentrichtungsschuldner.
  • Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern nötig, um eine Versicherungsteuernummer zu erhalten.
  • Vorsteuerabzug auf die Eingangsleistungen im Reparaturfall nicht mehr möglich.
  • Umsatzsteuerpflicht auf die Garantieprämien entfällt.
  • Separate Rechnungsstellung für die Garantiezusage (VersSt) und den Kfz-Verkauf (Ust.).
  • Beachtung spezieller Aufzeichnungspflichten nach § 10 VersStG.
  • Monatliche, elektronische Anmeldung und Abführung der Versicherungssteuer an das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Zukünftig werden beim Garantiegeber auch Versicherungsteueraußenprüfungen stattfinden, etc.

Damit unsere Partner diese negativen Auswirkungen und den hohen administrativen Aufwand vermeiden können, erstellt GSG aktuell praxisgerechte Businessmodelle und Produkte als Alternative für die entgeltliche Garantiezusage. Diese Businessmodelle – umgesetzt in Form von Reparaturkostenversicherungen oder Gruppenversicherungen und die dazugehörigen Produkte – werden bedarfsgerecht und individuell auf Sie zugeschnitten und Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Als Partner des Handels unterstützen wir Sie dabei, weiterhin die Vorteile einer Garantie ohne viel Verwaltungsaufwand auszuschöpfen. Eine Garantie ist nicht nur ein wichtiges Kundenbindungsinstrument, sondern wird auch zukünftig für den Handel immer bedeutsamer werden. Denn zum 1. Januar 2022 stärkt die ebenso anstehende Gesetzesänderung im Rahmen der Sachmängelhaftung den Verbraucherschutz weiter: Die Beweislastumkehr wird von 6 auf 12 Monate verlängert. Auch hier bietet GSG das optimale Produkt zur Risikoabsicherung.

Wir werden in Kürze auf Sie zukommen, um die Möglichkeiten eines Wechsels des Versicherungsmodells für die entgeltliche Garantiezusage zu besprechen. Haben Sie vorab Fragen, können Sie sich gerne an Ihre*n Außendienstberater*in oder das GSG-ServiceCenter unter der Telefonnummer 0761 4548 260 wenden.

Wir freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.