Die zum 01. Juli 2021 vorgegebene Umsetzung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 11. Mai 2021 wird verschoben auf den 1. Januar 2022. Die entsprechende Korrespondenz finden Sie hier.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 11. Mai 2021 ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Bundesländer versandt, das sich mit den Themenfeldern Umsatzsteuer, Versicherungssteuer sowie der Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung befasst.
Ab dem 01. Juli 2021 hätten sich aus diesem Schreiben weitreichende Konsequenzen für den Kfz-Handel bei der Vergabe von entgeltlichen Garantiezusagen ergeben.
Laut dem BMF ist der Händler steuerrechtlich als Versicherer anzusehen mit Folgen wie der Beantragung einer Versicherungssteuernummer, der Abführung von Versicherungssteuer sowie weiteren zahlreichen Umstellungen im Bereich der Schadenabwicklung und Unternehmensprozessen.
Eine solche Umsetzung innerhalb von 6 Wochen ohne Vorankündigung zum 1. Juli 2021 wäre für den Kfz-Handel kaum möglich gewesen.
Als Partner des Handels haben wir uns daher gemeinsam mit den Verbänden für eine Fristverschiebung eingesetzt, die nun gewährt wurde.
Im nächsten Schritt wird CarGarantie/GSG sich bemühen, die sich aus dem Schreiben ergebenden Auswirkungen für den Kfz-Handel zu minimieren.
Damit der Einsatz von Garantien weiterhin optimal möglich ist, erarbeitet CarGarantie/GSG im engen Austausch mit seinen Kooperationspartnern aus den Bereichen Handel, Herstellern, Banken derzeit auch alternative Lösungen.