BVfK und GSG kooperieren

BVfK und GSG kooperieren

Neue Rahmenvereinbarung zwischen Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. und Garantie-Service GmbH

Freiburg, 1. August 2014. Die Bundesverband freier Kfz-Händler und die GARANTIE-SERVICE-GMBH kooperieren seit Juli 2014. GSG ist der neue Partner für die vom BVfK empfohlene Gebrauchtwagengarantie sowie für die Neuwagen-Anschlussgarantie. Im Rahmen des 10. BVfK-Kongress unterzeichneten Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand des BVfK e. V. und Ralf Buruck, Geschäftsführer der Garantie-Service GmbH eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Der BVfK empfiehlt seinen Mitgliedern zur Förderung des Neu- und Gebrauchtwagengeschäfts, die von der GSG betreuten und von der CG Car-Garantie Versicherungs-AG versicherten Garantieangebote zu nutzen.

Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie kann mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen werden, unabhängig davon, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt. Eingeschlossen sind hier Fahrzeuge aller Marken bis 3,5 Tonnen. Zum Zeitpunkt des Garantiebeginns einer 12-monatigen Garantie dürfen die Fahrzeuge nicht älter als zwölf Jahre ab Erstzulassung sein. Bei Abschluss einer 24-monatigen Garantie dürfen die Fahrzeuge nicht älter als sieben Jahre ab Erstzulassung sein und nicht mehr als 100.000 Kilometer Gesamtlaufleistung aufweisen.

Neuwagen-Anschlussgarantie

Im Anschluss an die zwei- oder dreijährige Werksgarantie des Herstellers kann über GSG eine Anschlussgarantie für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wahlweise für 12 oder 24 Monate vergeben werden. Die 12-monatige Garantie gilt bis 120.000 Kilometer und die 24-monatige Garantie gilt bis 150.000 Kilometer Gesamtlauf­leistung. Beide Garantien decken alle wichtigen und kostenintensiven Bauteile ab.

Garantieumfang

Der Garantieumfang beider Garantieprodukte ist identisch und bietet eine optimale Deckung der wichtigsten und kostenintensivsten Baugruppen wie beispielsweise Motor, Schalt- und Automatikgetriebe sowie Elektrik. Im Garantiefall sind alle garantiepflichtigen Reparaturkosten von der Garantieversicherung abgesichert, ohne dass der Kunde in Vorleistung treten muss. Dabei sind 100 Prozent der Lohnkosten und bis zu einer Gesamtlaufleistung von 50.000 Kilometern auch die gesamten Materialkosten abgedeckt. Erst ab einer höheren Laufleistung leistet der Kunde an den Materialkosten einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über. Diese Übertragbarkeit steigert den Wiederverkaufswert des Autos. Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen ist die Garantie in ganz Europa gültig.

Die Garantieunterlagen sind im Design des BVfK gehalten – das Motto: Länger sorgenfrei Auto fahren.

Interessierte Händler schließen mit der GSG einen Rahmenvertrag und können anschließend das Garantieprogramm nutzen.

Ansgar Klein, Geschäftsführender Vorstand des BVfK e.V.:

„Die Kooperation mit GSG und CarGarantie ist ein zusätzlicher Baustein, der den professionellen Service für unsere Mitglieder erhöht. Denn das umfassende Garantieprogramm ist ein wichtiger Vorteil, von dem die Händler und auch der Endverbraucher profitieren. Image ist Ertragsfaktor, entsprechend unserem Motto: Alles Gute für den Autohandel.“

Die GARANTIE-SERVICE-GMBH (GSG) bietet dem freien Automobil­handel Garantie- und Kundenbindungsprogramme für Neu- und Gebrauchtwagen und ist ein Spezialist sowohl für das risikofreie Versicherungsmodell als auch für Händlereigengarantien und Abwicklungssysteme.

Presse

Bildunterschrift: Ralf Buruck, Geschäftsführer GARANTIE-SERVICE-GMBH, Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand BVfK e.V. und Bernhard Becklönne, Direktor Vertrieb CG Car-Garantie Versicherungs- AG

Kontakt:

CG Car-Garantie Versicherungs-AG
Ina Berger
Leitung Marketing & Public Relations
Gündlinger Straße 12
79111 Freiburg
Telefon: 0761 45480
Fax: 0761 4548359
E-Mail: ina.berger@cargarantie.com